Ein bisschen über gebrauchte Sachen - dänisches Recht

 

 

Das Kaufgesetz gilt auch für den Kauf gebrauchter Waren wie Autos oder Kleidung. Sie haben immer zwei Jahre Garantie, wenn Sie in einem Geschäft oder bei einem Online-Händler einkaufen.

Wenn sich jedoch herausstellt, dass etwas mit dem Artikel nicht in Ordnung ist, kann es schwierig sein, festzustellen, ob es sich um einen Mangel im Sinne des Kaufgesetzes handelt oder ob es sich um einen normalen Verschleiß handelt, den Sie beim Kauf eines gebrauchten Artikels erwarten sollten. Es kommt darauf an, was mit dem Artikel nicht stimmt, wie alt und abgenutzt er ist und was der Verkäufer Ihnen beim Kauf versprochen hat. Gleichzeitig ist es entscheidend, dass der Fehler oder die Ursache zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war.

Einen gebrauchten Gegenstand reparieren

Grundsätzlich kann der Verkäufer versuchen, einen Mangel an einem verkauften gebrauchten Gegenstand zu beheben. Er kann gebrauchte Ersatzteile für die Reparatur verwenden, zum Beispiel den Motor eines Gebrauchtwagens durch einen anderen gebrauchten Motor ersetzen. Das verwendete Teil muss jedoch in Alter und Verschleiß dem Rest des Artikels entsprechen.

Einen gebrauchten Gegenstand tauschen

Wenn Sie ein gebrauchtes Produkt kaufen, gibt es kein vergleichbares Produkt. Ein Umtausch ist daher nicht möglich. Wenn die Reparatur fehlschlägt oder sehr lange dauert, fordert der Verkäufer Sie möglicherweise nicht auf, zum Beispiel ein anderes Gebrauchtfahrzeug oder einen anderen gebrauchten Kühlschrank zu wählen. In dieser Situation muss er den Artikel zurückgeben und Sie müssen Ihr Geld zurückhaben.

Das Recht zur Beanstandung folgt dem Artikel

Wenn Sie einen gebrauchten Artikel von einer Privatperson unter zwei Jahren kaufen, besteht immer noch ein Anspruch darauf, wenn er ursprünglich von einem dänischen Unternehmen an einen Verbraucher verkauft wurde. Stellen Sie daher sicher, dass Sie beim Kauf des Artikels den Originalbeleg erhalten. Wenn es noch eine gültige Garantie gibt, müssen Sie auch über das Garantiezertifikat verfügen, wenn Sie die Garantie nutzen möchten. Gleiches gilt, wenn Sie sich zum Beispiel mit Ihren Freunden umziehen oder einen gebrauchten Gegenstand selbstverständlich bekommen.

Allgemeine Vorbehalte wie "als Eigentum gekauft" gelten nicht

Besonders beim Kauf von gebrauchten Artikeln, 2. Beim Sortieren von Artikeln, Ausstellungsartikeln und Ähnlichem kann es vorkommen, dass der Verkäufer Fehler im Artikel reserviert. Allgemeine Vorbehalte wie "als besessen gekauft" oder "ohne Haftung" haben jedoch keine Gültigkeit. Auch wenn der Verkäufer auf der Rechnung vermerkt hat, dass der Artikel als Sonderposten gekauft wurde, können Sie sich dennoch über einen Mangel des Artikels beschweren.

Der Verkäufer kann nur dann Irrtümer vorbehalten, wenn er Sie darüber informiert, was mit dem Artikel nicht stimmt. Beispielsweise kann es sich um einen Kratzer auf dem ausgestellten Esstisch handeln. Sie können sich später nicht über den Kratzer beschweren, aber Sie können sich beschweren, wenn es andere Fehler am Tisch gibt. Es ist der Verkäufer, der nachweisen muss, dass er Sie vor dem Kauf über einen Fehler informiert hat und dass Sie den Fehler akzeptiert haben.

Handel mit Privatpersonen

Wenn Sie Gebrauchtwaren von einer anderen Privatperson kaufen, zum Beispiel auf einem Flohmarkt oder in sozialen Medien, können Sie die Regeln selbst vereinbaren. Zum Beispiel können Sie durchaus zustimmen, dass es kein Recht gibt, das Produkt zu beanstanden.

Beschwerden über gebrauchte Waren

Wenn der tatsächliche Verkäufer eine Privatperson ist, kann das Center for Complaints und andere genehmigte Beschwerdekammern Ihnen nicht weiterhelfen, da sie nur Beschwerden über ein Unternehmen bearbeiten können. Wenden Sie sich stattdessen an einen Anwalt oder gehen Sie vor Gericht.

Wenn Sie ein Produkt kaufen, das jünger als zwei Jahre ist und ursprünglich von einem dänischen Unternehmen an einen Verbraucher verkauft wurde, können Sie es weiterhin nach den Bestimmungen des Kaufgesetzes beanspruchen. Daher können Sie sich in dem Geschäft, in dem der Artikel ursprünglich gekauft wurde, beschweren, wenn etwas nicht stimmt. Dies setzt voraus, dass Sie einen Gutschein und etwaige vom Verkäufer bereitgestellte Garantiescheine erhalten.

 

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Texte kommen aus dem Dänischen Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde - forbrug.dk